Strafbefehl erhalten?

Vorsicht! Viele Strafbefehle sind falsch! Überlassen Sie nichts dem Zufall. Wir prüfen für Sie, ob sich eine Verteidigung lohnt.

Achtung Strafbefehl

Was bekommen Sie bei uns?

Wir vertreten Sie bundesweit mit dem Ziel, die Strafe vollständig zu verhindern. Sollte eine Strafe unumgänglich sein, so arbeiten wir mit Ihnen darauf hin, dass die Strafe so mild wie möglich wird.

Kompetente Vertretung mit Leidenschaft. Wir sind eine auf das Strafrecht spezialisierte Kanzlei und dazu in der Lage, Ihnen direkt mit Rat und Tat zur Seite zu stehen und Ihre Interessen mit Nachdruck zu vertreten.

Erfolgreiche Vertretung, ohne dass persönliche Treffen oder zeitaufwendige weite Anreisen erforderlich sind. Wir regeln für Sie alles digital. Es sei denn, Sie bestehen auf den persönlichen Kontakt.

Völlige Kostentransparenz. Die erste rechtliche Einschätzung ist für Sie kostenlos. Sofern Sie uns mit Ihrer Vertretung beauftragen, können Sie sich sicher sein, dass mit den dann anfallenden Pauschalgebühren auch tatsächlich alles erfasst ist. Bei uns gibt es keine versteckten Kostentreiber.

Das Verfahren - unsere Dienstleistung

Das Verfahren gliedert sich grob in vier Abschnitte:
 

1.

Sie haben den Strafbefehl erhalten und kontaktieren uns entweder telefonisch oder über unser Kontaktformular. Im ersten Telefonat wird geklärt, ob eine Verteidigung sinnvoll ist oder nicht.

2.

Sie möchten verteidigt werden: Wir legen für Sie Einspruch gegen den Strafbefehl ein und beantragen Akteneinsicht.

3.

Nach Eintreffen der Akte findet ein weiteres Telefonat/eine Videokonferenz statt. Jetzt ist bekannt, welche Beweismittel vorliegen und es kann eine detaillierte Strategie zur Verteidigung entwickelt werden.

4.

Die Gerichtsverhandlung: Wir vertreten Sie im Rahmen der Gerichtsverhandlung und versuchen, das für Sie beste Ergebnis zu erzielen.

Strafbefehl – was tun?

Was ist ein Strafbefehl?

Ein Strafbefehl steht dem Urteil eines Strafgerichts gleich. Ein Strafbefehl wird meist dann erlassen, wenn sowohl das Gericht als auch die Staatsanwaltschaft nach Beendigung der Ermittlungen von Ihrer Schuld überzeugt sind.

Welche Folgen kann ein Strafbefehl haben?

Ein rechtskräftiger Strafbefehl kann ganz erhebliche Folgen für Sie haben. Angefangen bei beruflichen Folgen, kann auch die Fahrerlaubnis (Führerschein) betroffen sein oder es können erhebliche finanzielle Folgen entstehen. Durch den Erlass eines Strafbefehls findet keine Gerichtsverhandlung statt. Sobald der Strafbefehl rechtskräftig wird, sind Sie – auch ohne sich verteidigt oder je einen Richter gesehen zu haben – verurteilt. Ein rechtskräftiger Strafbefehl kann nicht mehr "angegriffen" oder "aufgehoben" werden. Ein Strafbefehl wird 2 Wochen nach Zustellung rechtskräftig. Schieben Sie die Sache nicht auf die lange Bank. Melden Sie sich noch heute bei uns. Je früher, desto besser.

Was sollten Sie nicht tun?

Aus der anwaltlichen Erfahrung heraus ist eine Verteidigung gegen einen Strafbefehl "auf eigene Faust" selbst dann nicht empfehlenswert, wenn es sich um einen einfachen Sachverhalt handelt. Das Gericht ist nach Durchführung der Gerichtsverhandlung nicht an das Strafmaß aus dem Strafbefehl gebunden, sondern kann auch deutlich darüber hinausgehen. Es passiert leider oft, dass Mandanten sich zunächst selber verteidigen, ohne zu wissen, was überhaupt aus Sicht der Staatsanwaltschaft bewiesen ist und welche Beweismittel überhaupt vorliegen. Immer wieder kommt es dazu, dass man sich dadurch noch "tiefer reinreitet" und so für eine noch höhere Strafe durch das Gericht sorgt.

Was einmal gesagt ist, ist gesagt. Was einmal geschrieben ist, ist geschrieben.

Überlassen Sie Ihre Verteidigung dem Fachmann und verspielen Sie nicht Ihre Zukunft.

Was können Sie tun und wie können wir Ihnen dabei helfen?

Sobald Sie Kontakt zu uns aufgenommen haben, erfolgt in einem ersten Telefonat eine erste, rechtliche Einschätzung zu der Frage, ob sich eine Verteidigung gegen den Strafbefehl lohnt, oder ob es sinnvoller ist, den Strafbefehl zu akzeptieren. Es gibt tatsächlich Situationen und Umstände, in denen es besser ist, sich nicht zu verteidigen.

Viele Strafbefehle sind falsch! Sofern wir im Rahmen des ersten Telefonats zu dem Ergebnis kommen, dass es sinnvoll ist, sich zu verteidigen, können Sie uns mit Ihrer Verteidigung beauftragen. Gegen einen Strafbefehl kann ein Rechtsmittel, der Einspruch, eingelegt werden. Der Einspruch gegen den Strafbefehl hat mehrere Folgen: Zum einen wird der Strafbefehl nicht rechtskräftig und zum anderen wird eine Gerichtsverhandlung durchgeführt, in der Sie sich verteidigen (lassen) können. Nach Einlegen des Einspruchs nehmen wir für Sie Akteneinsicht und beraten dann ausführlich mit Ihnen, ob eine Verteidigung sinnvoll ist und wie diese erfolgen soll.