Der Strafbefehl

Mit einem Strafbefehl kann ein Strafverfahren beendet werden. Die Staatsanwaltschaft prüft nach Beendigung des Ermittlungsverfahrens, ob für eine Verurteilung eine Beweisaufnahme, z. B. durch Vernehmung von Zeugen, erforderlich werden könnte. Ist eine Verurteilung aus Sicht der Staatsanwaltschaft auch ohne Beweiserhebung möglich, so beantragt die Staatsanwaltschaft beim Strafgericht den Erlass eines Strafbefehls. Sofern das Strafgericht nach Prüfung der Ermittlungsakte und einer Beweiswürdigung des Akteninhalts zu dem Ergebnis kommt, dass der Beschuldigte die Tat begangen hat, erlässt es den Strafbefehl und lässt diesen per Postzustellurkunde zustellen. Ab dieser Zustellung läuft die Einspruchsfrist von 2 Wochen. Wenn gegen den Strafbefehl kein Einspruch eingelegt wird, wird dieser rechtskräftig und steht einem rechtskräftigen Urteil des Strafgerichts gleich.

Dies bedeutet, dass Sie, ohne es zu wissen und ohne sich verteidigt zu haben, verurteilt werden können.

Mit einem Einspruch gegen den Strafbefehl kann die Durchführung eines ordentlichen Gerichtsverfahrens mit Beweiserhebung und Vernehmung von Zeugen zu Ihren Gunsten erzwungen werden.

Aber Vorsicht: Das Gericht ist nicht an die Höhe der Strafe im Strafbefehl gebunden. Es kann nach durchgeführter Beweisaufnahme eine deutlich höhere Strafe aussprechen. Es macht daher immer Sinn, einen versierten Rechtsanwalt für Strafrecht hinzuzuziehen, damit das Verfahren für Sie so gut wie möglich endet.

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