Kosten

Unser Ziel ist es, dass Sie mit unserer Arbeit zufrieden sind.

Es ist für uns daher sehr wichtig, dass Sie wissen, welche Kosten auf Sie zukommen.

Transparenz in der Kostenfrage ist für uns selbstverständlich und essentiell.

Unsere Dienstleistung gliedert sich in verschiedene Kostenstufen auf. Die Höhe dieser Kosten orientiert sich an dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), welches für Gerichtsverfahren (zu denen das Strafbefehlsverfahren zählt) verbindliche Gebührenuntergrenzen vorschreibt. Die jeweiligen Kostenstufen sind Pauschalgebühren, es gibt keine versteckten Kostenpositionen.


Es gibt folgende Kostenstufen:

1. Stufe:

Kontaktaufnahme und erste telefonische Einschätzung

0,00 €  KOSTENLOS

2. Stufe:

Einlegung des Einspruchs, Akteneinsicht, Kopien der Ermittlungsakte, Besprechung des Akteninhalts per Telefon oder Videokonferenz (wenn Sie in der Nähe wohnen, auch gerne persönlich in der Kanzlei) und Klärung, ob und welche Verteidigung erfolgt oder ob der Einspruch zurückgenommen wird.

499,99 €

3. Stufe:

Fertigung von einem oder mehreren Schriftsätzen, in denen der Einspruch begründet wird und Beweisangebote sowie eine rechtliche Wertung des Sachverhalts gegenüber dem Gericht angegeben werden. Beendigung des Verfahrens im Beschlusswege, bzw. im schriftlichen Verfahren ohne Gerichtstermin.

499.99 € (Stufe 2) plus 249,99 € = 749,98 €

4. Stufe:

Verteidigung und Vertretung im Gerichtstermin in erster Instanz

749,98 € (Stufe 3) plus 249,99 € = 999,97 €

Bitte beachten Sie, dass die Gerichtsverhandlung bei umfangreichen Sachverhalten, oder wenn die Vernehmung weiterer Zeugen erforderlich wird, theoretisch auch aus mehreren Terminen an verschiedenen Tagen bestehen kann. Für jeden weiteren Termin nach dem ersten Gerichtstermin fallen weitere 249,00 € an.

Sofern die Vertretung an einem Gericht erfolgt, welches weiter als 50 km einfache Fahrtstrecke vom Standort der Rechtsanwaltskanzlei Gregor Quodbach entfernt ist, fällt pro Termin pauschal eine zusätzliche Aufwandsentschädigung für die An- und Abreise in Höhe von 49,99 € an.

5. Stufe:

Mögliche Verteidigung im Berufungs- oder Revisionsverfahren

Wir machen unsere Arbeit gut. Daher ist es in den allermeisten Fällen nicht erforderlich, in Berufung zu gehen oder Revision gegen das Urteil des Strafgerichts einzulegen. Sollte dies ausnahmsweise einmal der Fall sein, so wird über die Vergütung im Rechtsmittelverfahren eine gesonderte Vergütungsvereinbarung geschlossen.

Wir akzeptieren: PayPal und Überweisung

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass für die zügige und professionelle Bearbeitung Ihres Auftrags entsprechend der einzelnen Kostenstufen eine Zahlung per Vorkasse erforderlich ist.